Da ab dem kommenden Schuljahr der neue Rechtsanspruch in Kraft tritt, bittet das Landratsamt alle betroffenen Eltern um Rückmeldung bis Ende April. Abgefragt werden der Bedarf während der Schulzeit sowie in den

Ferien und Basisdaten zum Kind. Dabei ist laut Landratsamt BGL zu beachten, dass insgesamt 20 Ferientage pro Jahr von der Betreuung ausgenommen sind.

Die Meldung ist per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Post an das Amt für Kinder, Jugend und Familien – Grundschulkindbetreuung möglich, Stichtag ist er 30. April. Die Erhebung dient der Bedarfsplanung zwischen Jugendamt und Gemeinden; die eigentliche Anmeldung erfolgt weiterhin direkt bei den Schulen oder Einrichtungen vor Ort.

Diese Daten werden benötigt:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes; Wohnadresse, Grundschule und Kontaktdaten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Voraussichtlicher Betreuungsbedarf während der Schulzeit (z.B. dienstags und mittwochs bis 16 Uhr)
  • Voraussichtlicher Betreuungsbedarf während der Ferienzeit (z.B. in den Osterferien eine Woche vormittags und eine Woche ganztags)

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