Da ab dem kommenden Schuljahr der neue Rechtsanspruch in Kraft tritt, bittet das Landratsamt alle betroffenen Eltern um Rückmeldung bis Ende April. Abgefragt werden der Bedarf während der Schulzeit sowie in den
Ferien und Basisdaten zum Kind. Dabei ist laut Landratsamt BGL zu beachten, dass insgesamt 20 Ferientage pro Jahr von der Betreuung ausgenommen sind.
Die Meldung ist per E-Mail (
Diese Daten werden benötigt:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes; Wohnadresse, Grundschule und Kontaktdaten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- Voraussichtlicher Betreuungsbedarf während der Schulzeit (z.B. dienstags und mittwochs bis 16 Uhr)
- Voraussichtlicher Betreuungsbedarf während der Ferienzeit (z.B. in den Osterferien eine Woche vormittags und eine Woche ganztags)