Der Beschwerdeausschuss ist eine Anlaufstelle für Kandidaten, die nicht für eine Wahl zugelassen worden sind und die das nicht akzeptieren wollen. Am gestrigen Montag hat der Ausschuss auch einen Fall aus Taching
verhandelt:
Dort gibt es die neue Wählergruppe „Zukunft Taching-Tengling“. Für diese Gruppierung wollte Horst Leinert als Bürgermeisterkandidat antreten. Die Gemeinde hat seine Kandidatur aber nicht zugelassen. Ein Gemeindesprecher sagte auf BAYERNWELLE-Nachfrage, der Kandidat habe nicht genug Unterstützer-Unterschriften für eine Kandidatur vorgelegt. Außerdem sei zur Aufstellungsversammlung damals nur mündlich und nicht schriftlich eingeladen worden (obwohl das laut Satzung nötig gewesen wäre). Deshalb habe der Wahlausschuss der Gemeinde den Kandidatenvorschlag nicht zugelassen.
Der Beschwerdeausschuss in München sieht es genauso: Er hat den Beschwerdeantrag am Montag abgelehnt. Es bleibt also dabei: Leinert darf bei dieser Kommunalwahl nicht um das Amt des Bürgermeisters in Taching antreten.