
Im Streit um die Zukunft der „Residenz Winkler“ hat das Landgericht Traunstein Klarheit geschaffen.
Alexander Winkler bleibt Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit Mitinhaber von Hotel und Restaurant in Aschau.
Halbbruder Constantin hat keinen Anspruch auf die Schlüsselrolle. Die Richterin bestätigte eine Vereinbarung aus dem Jahr 2014, nach der Alexander die Geschäftsführung übernehmen sollte. Sie betrifft das Unternehmen, nicht das Erbe. Hintergrund des Streits ist die Trennung von Heinz Winkler und seiner ersten Frau im Jahr 2010.