
Der Bundesverband der Motorradfahrer hat seine Begründung für die Klage gegen das Motorradfahrverbot am Sudelfeld eingereicht.
Nach Akteneinsicht hält der Verband die Klage für aussichtsreich. Die einseitige Sperrung sei unverhältnismäßig und treffe auch regelkonforme Fahrer, heißt es. Begründet hatten die Landratsämter Rosenheim und Miesbach die Maßnahme mit hohen Unfallzahlen. Die Kläger argumentieren, dass mildere Mittel wie Geschwindigkeitskontrollen oder bauliche Maßnahmen nicht ausreichend geprüft worden seien. Sollte das Verwaltungsgericht München der Klage stattgeben, könnte das Urteil Signalwirkung haben – auch für andere gesperrte Motorradstrecken in Bayern.