Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Burgrain fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter. Für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung, für den zuständigen Bezirksleiter sogar zwei Jahre.

Während es sich beim Fahrdienstleiter lediglich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt habe, sah die Staatsanwältin beim Bezirksleiter über Jahre hinweg ein „wiederholtes und systematisches Versagen“. Dieser Unfall hätte nicht passieren müssen, so die Juristin. Das Urteil soll voraussichtlich am Montag fallen.

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