Im letzten Jahr der sogenannte „Kettensägen-Prozess“ und jetzt eine Trunkenheitsfahrt während des Oktoberfestes. Für den ehemaligen Fußballnationaltorhüter Jens Lehmann gibt es wieder juristischen Ärger.

Das Amtsgericht München hat Strafbefehl gegen ihn erlassen. Nach einem „Wiesn-Besuch“ im letzten Jahr soll Lehmann, der noch am Starnberger See lebt mit 0,7 Promille im Blut hinterm Steuer eines Autos aufgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert neben einer Führerscheinabgabe auch eine Geldstrafe.

Lehmann wehrte sich gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Das sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen, so Lehmann. Noch könne der Ex-Fußballer Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dazu benutzen wir das Analysetool „Matomo“. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir Ihr Nutzungsverhalten zu Analysezwecken auswerten und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Eine andere Verwendung, Zusammenführung mit anderen Daten oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Menü in der Fußzeile (Cookie-Einstellung) oder in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.