Im letzten Jahr der sogenannte „Kettensägen-Prozess“ und jetzt eine Trunkenheitsfahrt während des Oktoberfestes. Für den ehemaligen Fußballnationaltorhüter Jens Lehmann gibt es wieder juristischen Ärger.
Das Amtsgericht München hat Strafbefehl gegen ihn erlassen. Nach einem „Wiesn-Besuch“ im letzten Jahr soll Lehmann, der noch am Starnberger See lebt mit 0,7 Promille im Blut hinterm Steuer eines Autos aufgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft fordert neben einer Führerscheinabgabe auch eine Geldstrafe.
Lehmann wehrte sich gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Das sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen, so Lehmann. Noch könne der Ex-Fußballer Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.