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Ab Sonntag dreht sich das Kommunalpolitiker-Karussell im Oberland. Wir besetzen Rathäuser, Landratsämter und Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte neu.

Wer seine Stimme nicht schon per Briefwahl abgegeben hat, kann am Sonntag ins Wahllokal gehen. Alles, was ihr dazu wissen müsst:


Welche Unterlagen muss ich dabeihaben?

Wer im Wahllokal die Stimmen abgeben möchte, sollte die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Die ist per Post an alle Wahlberechtigten verschickt worden. Sinnvoll ist es auch, den Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um sich ausweisen zu können. Zwar gibt es keine Pflicht, sich auszuweisen, der Wahlvorstand kann das aber verlangen und: wer die Wahlbenachrichtigung vergisst, kann den Ausweis vorzeigen und darf dann auch wählen.


Worauf muss ich im Wahllokal achten?

Gewählt werden darf nur in der dafür vorgesehenen Kabine. Gefilmt oder fotografiert werden darf hier nicht. Ein Wahl-Selfie in der Kabine ist also auch nicht erlaubt. Gewählt wird alleine, niemand darf mit in die Kabine – Ausnahme sind kleine Kinder, sofern das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Abgegeben werden können dann verschiedene Stimmen, wie viele genau, steht auf dem jeweiligen Stimmzettel.

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