(radio-oberland.de)

Viele Wählerinnen und Wähler verzichten am Sonntag auf den Gang in die Wahlkabine, weil sie ihre Stimmen per Briefwahl vergeben. Was hier wichtig zu wissen ist: Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle, also dem Wahlamt der Gemeinde, eingehen.

Laut Innenministerium werden Wahlbriefe aus der Leerung der Briefkästen am Freitag vor der Wahl im Regelnetz der Deutschen Post oft nicht mehr rechtzeitig zugestellt. Briefwählerinnen und Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten deshalb den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl abschicken.

Im Zweifel könnt ihr am Wahltag bis spätestens 18 Uhr, persönlich oder durch eine Vertrauensperson den Wahlbrief in den Hausbriefkasten beziehungsweise Fristenbriefkasten der Gemeinde einwerfen.

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